Beschluss des Landtages Brandenburg
Auf Grundlage des Beschlusses des Landtages Brandenburg vom 2. Februar 2018 „Spezialisierte Kriminalistenausbildung einführen – Kriminalistisches Erfahrungswissen weitergegeben und sichern“ wurde die Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg mit der Konzeptentwicklung für einen Masterstudiengang beauftragt (LT-DS 6/8069-B).
Herausforderung
Die gestiegenen Anforderungen an die kriminalpolizeilichen Ermittlungstätigkeiten gebieten die Berücksichtigung aktueller, interdisziplinärer Forschungsergebnisse und die Anwendung moderner forensischer Mittel und Methoden. Internationale Tat-/Tätervernetzungen erfordern für die Prävention und die Repression eine abgestimmte nationale und internationale Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. Die Hochschule der Polizei wird dazu einen Masterstudiengang anbieten, um zur Fachkräftesicherung in der Kriminalpolizei beizutragen.
Ziel
Der Studiengang hat die Vermittlung von Handlungskompetenzen für eine kriminalistisch besonders qualifizierte Sachbearbeitung (mittlere Kriminalität und aufwärts) auf der Basis aktueller Forschungsstände wie auch die Entwicklung von Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen zur Führung komplexer Ermittlungen zum Ziel.
Studiengangprofil
Es handelt sich um einen anwendungsorientierten und weiterbildenden Masterstudiengang.
Inhalte
Kriminalistik, Kriminologie sowie Rechts-, Natur-, Sozialwissenschaften und Informationsmanagement bilden die Kernbestandteile des Masterstudiengangs. Dabei werden phänomenunabhängige Strategien und Methoden der Kriminalitätsbekämpfung und -verhütung betrachtet wie auch phänomenspezifische Kenntnisse für ermittlungsintensive Kriminalitätsformen vermittelt.
Modulthemen
Propädeutikum (15 CP)
1.2 Theorie und Fachlichkeit
1.3 Praxisprojekt
Ermittlungsstrategien und –taktiken (8 CP)
2.2 Verdachtslehre
2.3 Kriminalistischer Beweisprozess
2.4 Kriminaltaktik
2.5 Ermittlungsstrategie
2.6 Vorgangsführung
2.7 Verhältnis von Staatsanwaltschaft, Ermittlungspersonen sowie Polizeiorganisationen im Ermittlungsverfahren
2.8 Polizeibeamter als Zeuge vor Gericht
Strategische und operative Kriminalitätsbekämpfung (7 CP)
3.2 Informationsmanagement
3.3 Auswertung / Analyse / Kriminalitätsanalytik
3.4 Außerfachliche Kompetenzen für das kriminalistische Berufsfeld
Kriminaltechnik und forensische Wissenschaften (7 CP)
4.2 Tatort
4.3 Kriminaltechnik
4.4 IT-Forensik
4.5 Forensische Psychiatrie / Psychologie
4.6 Rechtsmedizin
4.7 Vorgangsbearbeitung
4.8 Forschung und Entwicklung
Verdeckte Ermittlungen und besondere Ermittlungsmethoden (6 CP)
5.2 Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen
5.3 Ermittlungsunterstützende Maßnahmen
Gefährdungseinschätzungen und gefahrenabwehrende Maßnahmen im kriminalpolizeilichen Kontext (6 CP)
6.2 Rechtliche Aspekte bei gefahrenabwehrenden Maßnahmen im kriminalpolizeiliche Kontext
6.3 Gefahrenabwehrende Maßnahmen im kriminalpolizeilichen Kontext
Internationale Zusammenarbeit (6 CP)
7.2 EU-Förderpraxis
7.3 Interkulturelle Kompetenz
Cybercrime (7 CP)
8.2 Straf-, Polizei- und verfahrensrechtliche Aspekte
8.3 Technische Grundlagen
8.4 Phänomenologie von Cybercrime
8.5 Digitale Polizeiarbeit
Delikte am Menschen und andere Erscheinungsformen der Schwerstkriminaltät (7 CP)
9.2 Straf- und verfahrensrechtliche Aspekte
9.3 Bekämpfungsstrukturen und –konzepte, Prävention
9.4 Audiovisuelle Vernehmung (AVV)
9.5 Auswahl von kriminalistisch relevanten Ereignissen
9.6 Auswahl von Kriminalitätsfeldern
9.7 PDV-Lagen
Organisierte Kriminalität (6 CP)
10.2 Typische Erscheinungsformen und ausgewählte Kriminalitätsfelder mit OK-Relevanz, Bekämpfungskonzepte
10.3 Prozesse der Ermittlungsplanung bei der Bearbeitung von OK-Verfahren
Wirtschaftskriminalität (5 CP)
11.2 Bekämpfungsansätze und Kooperationsmöglichkeiten unter Berücksichtigung strafprozessualer Besonderheiten und der Verfahrensökonomie
11.3 Prävention
Politisch motivierte Kriminalität (10 CP)
12.2 Polizeilicher Informationsaustausch
12.3 Jihadismus, Salafismus und Islamischer Terrorismus
12.4 Bekämpfung des Rechts-, Links- und Ausländerextremismus/-terrorismus sowie Spionageabwehr
12.5 Rolle der Polizei in gesamtgesellschaftlichen Präventionslandschaften
Praxisbezogenes Forschungsprojekt (10 CP)
13.2 Kolloquien: Begleitung des Forschungsvorhabens und Praxisreflexion
13.3 Praxisteil
Start
Studienbeginn des Jahrgangs 2021/2023 ist der 1. Oktober 2021.
Zielgruppe
Vorrangig Polizeibedienstete des Landes Brandenburg. Die Zulassung von Polizeibediensteten des Bundes/ anderer Länder ist im Einzelfall bei vorhandenen Studienplatzkapazitäten im Zusammenwirken mit den jeweiligen Dienstherren möglich.
Zugangsvoraussetzungen
- persönliche und fachliche Eignung,
- erfolgreicher Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums für den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf Bachelorniveau im Umfang von 180 Leistungspunkten oder eines vergleichbaren Studiums auf mindestens Bachelorniveau in wesensverwandten Wissenschaftsgebieten im In- oder Ausland
- mindestens drei Jahre tatsächliche Tätigkeit in unmittelbaren Zusammenhang mit kriminalpolizeilichen Aufgaben (einschlägige Berufserfahrung),
- Sprachkompetenz in Englisch (Vorlage eines bestandenen Sprachtests einer zertifizierten Sprachschule, der mindestens das Kompetenzniveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens belegt und nicht älter als zwei Jahre ist); Vorlage spätestens zum Zulassungszeitpunkt
- Bereitschaft zur einfachen Sicherheitsüberprüfung (Ü1) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren regelt die oberste Dienstbehörde. Demnach erfolgt die Zulassung zum Masterstudium Kriminalistik nach dem Grundsatz der Bestenauslese. Dabei werden Bewerbende im Rahmen der jeweils zugewiesenen Studienplatzkontingente ihrer personalführenden Dienststelle gemäß der Reihenfolge ihres Gesamtpunktwertes zugelassen.
- Bewerbung erfolgt über die personalführenden Dienststellen auf Grundlage der jährlich veröffentlichten Ausschreibung
- Prüfung der formellen Zugangskriterien durch die entsendende Dienststelle und die HPol
- Studienerfolgseinschätzung
- Bewertung der Studienerfolgseinschätzung, eines Fachvortrages und strukturierten Interviews des Bewerbenden durch die Auswahlkommission
- Bildung eines Gesamtpunktwertes aus dem Votum der Auswahlkommission und der Leistungsbewertung (aktuelle Leistungsbeurteilung und Statusamt) durch Auswahlkommission
Zulassung zum Studium mit Abordnung an die HPol
Studienplätze
Jährlich 25 Plätze, kontingentiert auf die jeweiligen Dienststellen.
Durchführung
Vollzeitstudium mit Präsenz- und Selbststudienphasen. Relevante Ausbildungen und Praxiszeiten können angerechnet werden.
Umfang
120 ECTS-Punkte verteilt auf zwei Studienjahre
Abschluss
Master of Arts
Ansprechpartner
Zu Fragen der Ausschreibung, den Ausschreibungsunterlagen oder zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens kontaktieren Sie bitte Ihre Personalstelle.
Inhaltliche Fragen zum Studiengang beantwortet Ihnen gerne die
Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg
Team Studienberatung zum Masterstudiengang Kriminalistik,
Pepijn van Dijk und Florian Däumler, Tel. +49 3301 850-2521 / -2522
E-Mail: Master.Kriminalistik [at] hpolbb.de
www.master-kriminalistik.de
(Stand: 10.12.2020)