Abhandlungen

Kapitel 6: Bisherige juristische und rentenrechtliche Aufarbeitung

Fritz Fehrmann wurde vom Bezirksgericht Frankfurt (Oder) am 30. November 1992 auf der Grundlage des am 4. 11.1992 in Kraft getretenen Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf Antrag seiner Frau Elisabeth und seines Sohnes Klaus „im vollen Umfange“ rehabilitiert. Auch Elisabeth Fehrmann wurde voll rehabilitiert.

Das Urteil des 1. Strafsenates des Bezirksgerichtes Frankfurt (Oder) vom 22. 09.1961 wurde für „rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben“.

Gründe u.a.: „Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG sind rechtsstaatswidrig insbesondere strafrechtliche Entscheidungen, die der politischen Verfolgung dienten. Denn politisch motivierte Verfolgung ist Missbrauch staatlicher Gewalt. In der DDR sind zu diesem Zwecke gezielt und regelmäßig mit Härte die Vorschriften des politischen Strafrechtes eingesetzt worden.“ Weiter wird ausgeführt, „dass Menschen, die in der DDR für die Bundesrepublik und den Westen Spionage betrieben und Nachrichten mit politischem, militärischem und wirtschaftlichem Bezug gesammelt und in den Westen weitergegeben haben und die nach Aufdeckung als ‘Spione’ und entsprechend der Terminologie der DDR als ‘Kriegshetzer’ außergewöhnlich hart bestraft worden sind, ihr Handeln als Kampf gegen die Diktatur der SED verstanden und den nicht ungefährlichen Einsatz für einen freien Staat (nämlich die Bundesrepublik) und für dessen Staatsordnung geleistet haben.“

Auch rentenrechtlich und beruflich wurden Fritz und Elisabeth Fehrmann und deren Kinder vom Land Brandenburg voll rehabilitiert. Die Kinder Achim und Klaus waren offensichtlich aus politischen Gründen zu Unrecht in ein Kinderheim eingewiesen worden. Mit Beschluss des Landgerichts Franktfurt/Oder vom 10.07.2014 sind beide Brüder zwischenzeitlich rehabilitiert worden. Die Zeit ihrer Heimeinweisung ist als eine ungerechtfertigte Freiheitsentziehung eingestuft worden.

Am 27. 06.2014 wurde des Schicksals von Fritz Fehrmann und seiner Frau durch den Staatssekretär des Ministeriums des Innern des Landes Brandenburg, Herrn Rudolf Zeeb, und die Polizeiführung Brandenburgs in der Stadt Bernau gedacht, wo Oberleutnant Fehrmann bis zu seiner Verhaftung Dienst getan und gewohnt hat. In der Polizeiinspektion ehrte Herr Staatssekretär Zeeb ihn mit der Enthüllung einer Gedenktafel.

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